Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Anlagen in/an Gewässern
Allgemeines:
Alle baulichen Anlagen in oder an Gewässern bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Stadt Oldenburg als untere Wasserbehörde.
Der Genehmigungspflicht unterliegen grundsätzlich alle Bauwerke, die sich im, über, unter und am Gewässer befinden.
Beispiele:
- Anlegestellen,
- Brücken,
- Durchlässe,
- Einleit- und Entnahmebauwerke,
- Stege,
- Unterführungen
- Verlegung von Leitungen unter oder am Gewässer
Uferbefestigungen und längere Verrohrungen stellen hingegen einen Gewässerausbau dar. Nähere Informationen zu Gewässerausbau finden Sie hier »
Hinweis
Beachten Sie, dass sich die Straßenseitengräben überwiegend, zumindest anteilig, im Eigentum der Stadt Oldenburg befinden.
Genehmigung
Für derartige Vorhaben ist ein formloser schriftlicher Antrag in dreifacher Ausfertigung bei der unteren Wasserbehörde einzureichen.
Der Antrag muss einen Lageplan mit Darstellung und Bemaßung der geplanten Anlage sowie eine Begründung enthalten.