Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Antrag auf Förderung und Kostenbeiträge – Kindertagespflege
Wenn eine Kindertagespflegeperson gefunden wurde, können Eltern einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege beim Amt für Jugend und Familie stellen. Das Amt übernimmt die Vergütung der Kindertagespflegeperson im Umfang der bewilligten Betreuungsstunden. Die Eltern zahlen genau wie bei einer Betreuung in Krippen einen Kostenbeitrag, der auf Grundlage des Familieneinkommens berechnet wird.
Die Satzungder Stadt Oldenburg zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege regelt Näheres.
Grundvoraussetzung für die Übernahme der Betreuungskosten ist zum einen, dass das Kind in der Stadt Oldenburg gemeldet ist und zum anderen, dass die Betreuungsperson im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis/Eignungsfeststellung ist.
Das Antragsformular und die Anlagen sind unter dem Punkt Formulare zu finden.
- Antrag auf Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (PDF, 763 KB)
- Anlagen zum Antrag auf Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (PDF, 226 KB)
- Informationsblatt Kostenbeiträge in der Kindertagespflege » (PDF, 136 KB)
- Erklärung zum Einkommen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege » (PDF, 729 KB)
- Satzung der Stadt Oldenburg zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege » (PDF, 132 KB)