Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Ausländische Schwerbehinderte in der Bundesrepublik Deutschland
Gesamtthemenübersicht Parkausweis für Schwerbehinderte »
Allgemeines
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Gründungsmitglied des Internationalen Transportforums (ITF) verpflichtet, den Schwerbehinderten der anderen Mitgliedsstaaten die gleichen Parkerleichterungen wie inländischen Schwerbehinderten zu gewähren.
Vorausssetzungen
Ausländische Schwerbehinderte, die Parkerleichterungen beanspruchen möchten, wird empfohlen, den Behindertenparkausweis mit Rollstuhlfahrersymbol des Heimatlandes nach Deutschland mitzunehmen und diesen bei Inanspruchnahme der Parkerleichterung im Fahrzeug von außen gut lesbar auszulegen
Ob und unter welchen Bedingungen ein Parkausweis für Behinderte im Ausland erteilt werden kann, entscheidet allein die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Heimatlandes.
Nur ausländische Schwerbehinderte mit regelmäßigem Aufenthalt (Hauptwohnsitz) in der Stadt Oldenburg können Parkerleichterungen für Behinderte nach den gleichen Vorgaben wie inländische Schwerbehinderte beantragen.