Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Führerschein, Namensänderung
Wenn sich der Name geändert hat und somit die Daten in Führerschein und Ausweisdokument nicht mehr übereinstimmen, kann die Änderung auch im Führerschein sinnvoll sein.
Eine Pflicht zur Änderung besteht nicht.
Abweichende Daten können jedoch zum Beispiel bei allgemeinen Verkehrskontrollen im In- und Ausland oder bei der Anmietung von Fahrzeugen zu Schwierigkeiten führen, da in der Regel Führerschein und Ausweisdokument vorgelegt werden müssen.
Soll die Namensänderung auch im Führerschein erfolgen, ist die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines erforderlich. Die notwendigen Informationen zur Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines finden Sie hier »
Hinweise zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person »
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich. Hier können Sie Ihren Termin vereinbaren »
- 31 Euro, sofern bereits ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist
- 24 Euro, sofern noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist
Die Gebühren der Führerscheinstelle können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- gültiger Ausweis oder Pass
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat »
- bisheriger Führerschein
- Karteikartenabschrift (Sofern der bisherige Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde UND noch der rosa oder graue Führerschein im Besitz ist. Liegt ein EU-Kartenführerschein vor, ist keine Karteikartenabschrift erforderlich.)
Hinweis
Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift bei der auswärtigen Behörde von Ihnen telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Von dort wird diese direkt an die Führerscheinstelle gesandt oder gefaxt (Fax: 0441 235 3080).
Die Bearbeitungszeit liegt bei zwei bis drei Wochen.