Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Kfz - Kennzeichen: Umkennzeichnungsverzicht
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Der Verzicht auf die Umkennzeichnung von Kraftfahrzeugen gilt für Kfz, die zum Zeitpunkt der Umschreibung zugelassen sind.
Trotz Umkennzeichnungsverzicht muss der Halter, wenn er sich am neuen Wohnort mit Hauptwohnsitz angemeldet » hat, unverzüglich auch die Halterdaten für sein Kfz ändern lassen.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen.
- 17,60 Euro Verwaltungsgebühren
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass des Halters
- Neuer elektronischer Versicherungsnachweis zum Abruf (evB-A) von Ihrer Versicherung (7-stellige Zeichenfolge)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
Wichtige Besonderheit:
- Inhaber von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein müssen zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen beide Dokumente mit vorlegen
- Inhaber von den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, müssen lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I zusätzlich mit vorlegen
zusätzlich bei Zulassung durch eine andere Person:
- schriftliche Vollmacht (Download PDF)
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)