Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Kfz - Kennzeichen
Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen
- Stellt eine einheitliche Registriernummer für ein Fahrzeug dar.
- Wird von der örtlich zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsbehörde zugeteilt.
- Identifiziert das betreffende Fahrzeug und den Halter eindeutig.
- Wird im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen und erscheint in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie auf den Kennzeichenschildern.
- Wird bei der Zulassung eines (kennzeichenpflichtigen) Fahrzeuges erteilt. Das Kennzeichen erhält dabei durch ein aufgeklebtes Dienstsiegel der Stadt Oldenburg seine Gültigkeit.
- Ein gültiges Kennzeichen gilt in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr.
- Mit der Entfernung des Dienstsiegels (Entstempelung), zum Beispiel bei Abmeldung des Fahrzeuges bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, wird das Kennzeichen ungültig.
Alle Informationen zum Thema Kraftfahrzeugkennzeichen finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:
- Beantragen
- Reservierung
- Ersetzen
- Melden
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die Zuständigkeit der Bürgerbüros Mitte und Nord auf den einzelnen A - Z Seiten.
Sollten Sie Fragen haben, dann berät Sie das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444 sehr gerne.
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich. Hier können Sie Ihren Termin vereinbaren »
- richten sich nach der Art des Kennzeichens
- entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationen zu den einzelnen Kennzeichen
- Fahrzeug - Zulassungsverordnung (FZV) für die Zuteilung, Ausgestaltung und Anbringung der Kraftfahrzeugkennzeichen