Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Kfz-Zulassung: auf Minderjährige
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Hier finden Sie Informationen für eine Zulassung auf eine minderjährige Person.
Die Zulassung eines Fahrzeugs auf eine minderjährige Person ist rechtlich nicht möglich. Es gibt davon nur folgende Ausnahmen:
Eine Person erfüllt aufgrund einer anerkannten Schwerbehinderung (Merkmale "H", "BI" beziehungsweise "G") oder den Eintrag im Schwerbehindertenausweis "unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr" die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (Steuerbefreiung für den schwerbehinderten Halter.
Aufgrund des Besitzes der erforderlichen Fahrerlaubnis (zum Beispiel BF 17 oder AM für Kleinkrafträder und A1 für leichte Krafträder mit 16 Jahren) werden die Haltereigenschaften für das zuzulassende Fahrzeug erfüllt (= Person besitzt die Verfügungsmacht darüber, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst zu bestimmen).
Dazu sind neben den üblichen Dokumenten (siehe entsprechende Kfz-Zulassungsart) weitere Unterlagen erforderlich.
Hier finden Sie den Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte »
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich. Hier können Sie Ihren Termin vereinbaren »
- Die Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte den entsprechenden Kfz-Zulassungsseiten.
- Rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss, ein entsprechendes Scheidungsurteil oder sonstige amtliche Bescheinigungen, sofern das Sorgerecht von nur einem Elternteil ausgeübt wird.
- Die Personalausweise der Eltern, der Ausweis der Minderjährigen beziehungsweise die Geburtsurkunde des Kindes sind im Original vorzulegen.
- Der Vordruck Vollmacht (siehe Formulare) hat eine Erweiterung für Minderjährige.
- Sofern nicht beide Elternteile die Vollmacht unterschreiben können, ist eine formlose schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit einer Unterschrift erforderlich.
- Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
- Führerschein des zukünftigen, minderjährigen Halters oder bei Zulassung aus steuerrechtlichen Gründen auf eine schwerbehinderte minderjährige Person der Schwerbehindertenausweis.
- § 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)