Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Kfz - Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Gesamtthemenübersicht Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Zulassungspapiere bestehen aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (vorher Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (vorher Fahrzeugbrief).
- Der bisherige Fahrzeugschein wird bei Änderungen vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
- Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugscheines besteht nicht.
- Es darf für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben.
- Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist (zum Beispiel bei Verlust).
Vorteile:
- Die höhere Fälschungssicherheit
- Die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung
- Höherer Informationsgehalt
Alle weiteren Informationen zum Thema Zulassungsbescheinigung I finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:
Wichtiger Hinweis
Beachten Sie die Zuständigkeit der Bürgerbüros Mitte und Nord auf den einzelnen A - Z Seiten.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne unter der Rufnummer 0441 235-4444 an das ServiceCenter der Stadt Oldenburg.
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich. Hier können Sie Ihren Termin vereinbaren »
- § 11 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)