Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Geldleistungen nach dem AsylbLG
Der im Asylbewerberleistungsgesetz geregelte Mindestunterhalt von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sieht gegenüber der Sozialhilfe geringfügig abgesenkte Leistungen vor. Bei Fragen zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann man sich gerne an den Fachdienst Zentrales Flüchtlingsmanagement wenden.
Kontakt:
- Buchstabenbereich A – B
Telefon: 0441 235 - 2484
- Buchstabenbereich C – I
Telefon: 0441 235 - 3891
- Buchstabenbereich J – Na
Telefon: 0441 235 - 2554
- Buchstabenbereich Nb – Z
Telefon: 0441 235 - 2478
- per Mail: Asyl-Leistungen(at)stadt-oldenburg.de
Krankenhilfe/Krankenscheine
Die Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfasst lediglich Akut- und/oder Schmerzbehandlungen. Darüber hinausgehende Anliegen wie zum Beispiel nicht notwendige Operationen, orthopädische Einlagen, Zahnersatz et cetera werden nicht übernommen.
Bei Fragen zur Krankenhilfe kann man sich gerne an den Fachdienst Zentrales Flüchtlingsmanagement wenden.
Ansprechpartnerin:
- Viktoria Michaelis
Telefon: 0441 235-2934
E-Mail: Asyl-Leistungen(at)stadt-oldenburg.de
Unterbringung
Die Unterbringung erfolgt in der Regel in einer kommunalen Gemeinschaftsunterkunft oder in durch die Stadt Oldenburg angemieteten dezentralen Wohnungen. Zudem fördert die Stadt Oldenburg auch die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Zu diesem Thema kann man sich gerne an den Fachdienst Zentrales Flüchtlingsmanagement wenden.
Ansprechpartner bei Angelegenheiten zu kommunalen Gemeinschaftsunterkünften:
- Simone Bakker
Telefon: 0441 235-3248
E-Mail: fluechtlingsmanagement(at)stadt-oldenburg.de
Ansprechpartnerin bei Unterbringungen in dezentralen Wohnungen:
- Nadine Joschko
Telefon: 0441 235-2931
E-Mail: fluechtlingsmanagement(at)stadt-oldenburg.de