Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Mofa fahren, Voraussetzung
Zum Führen eines Mofas (bis zu 25 km/h) ist keine Fahrerlaubnis, sondern eine Prüfung (Prüfbescheinigung) erforderlich. Personen die am 31. März 1965 oder früher geboren sind, benötigen keine Prüfbescheinigung zum Fahren eines Mofas.
Voraussetzungen:
- ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kfz maßgebenden gesetzlichen Vorschriften.
- mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut sein.
Mindestanforderung für die Zulassung zur Prüfung nach Anlage 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Die Prüfung erfolgt beim TÜV. Für die Ausstellung der Prüfbescheinigung » und eventueller Ersatzdokumente ist ebenfalls der TÜV zuständig.
§ 5 und Anlagen 1 und 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)