Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Personalausweis - Elektronischer Identitätsnachweis (eID) - Speicherung von Fingerabdrücken
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Allgemeines
Fingerabdrücke müssen nicht abgeben werden. Es wird nur auf Wunsch auf dem Chip des Personalausweises gespeichert.
Die Fingerabdrücke werden in Form eines flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers gespeichert.
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.
Die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgt bei der Beantragung eines neuen Personalausweises in den Bürgerbüros.
Entscheidet man sich bei der Beantragung des Personalausweises für die Speicherung der Fingerabdrücke, so sind diese dauerhaft auf dem Chip gespeichert.
Ist die Speicherung der Fingerabdrücke nicht mehr gewünscht, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
- Personalausweisgesetz
- Personalausweisverordnung
- Personalausweisgebührenverordnung