Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Wohnsitz
Gesamtthemenübersicht Wohnsitz
Es ist möglich sich in Oldenburg mit einem Wohnsitz registrieren zu lassen. Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Alleinigen Wohnsitz - Es besteht in Deutschland keine andere Wohnung, die zusätzlich bewohnt wird.
- Hauptwohnsitz (auch Erstwohnsitz genannt) - Es besteht in Deutschland noch eine oder mehrere weitere Wohnungen, die aber nicht überwiegend bewohnt werden.
- Nebenwohnsitz (auch Zweiwohnsitz genannt) - Es besteht in Deutschland noch eine weitere Wohnung, die zusätzlich überwiegend bewohnt wird.
Allgemeines:
- Eine Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird.
- Als Wohnung gilt auch eine Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr.
- Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnung anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
- Nur dann, wenn sich nach den vorgenannten Kriterien die Hauptwohnung nicht bestimmen lässt, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt.
- Jede weitere Wohnung in Deutschland ist eine Nebenwohnung, auch Zweitwohnsitz genannt.
- Werden mehrere Wohnungen innerhalb Deutschlands genutzt, ist die überwiegend genutzte Wohnung als Hauptwohnung anzusehen.
- Bei Verheirateten mit Kindern gilt als Hauptwohnung die mit den Kindern genutzte Wohnung, auch wenn diese nicht von beiden Eheleuten überwiegend genutzt wird.
- Zu beachten ist die gesetzlich festgelegte Frist von zwei Wochen bei einer An- oder Ummeldung oder einem Statuswechsel. Ein längeres Überschreiten dieser Frist kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Widerspruchsrecht:
Wenn aus bestimmten Gründen verhindert werden soll, dass persönliche Daten weitergegeben werden, besteht die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.
Übrigens: Die Stadt Oldenburg erhebt keine Zweitwohnsitzsteuer.
Alle Informationen zum Thema Wohnsitz finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:
Sollten Sie Fragen haben, dann berät Sie das ServiceCenter der Stadt Oldenburg sehr gerne unter der Rufnummer 0441 235-4444.
Bundesmeldegesetz