Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Gewässerausbau
Allgemeines
Jede Herstellung, Veränderung oder Beseitigung eines Gewässers (bestehend aus Gewässersohle und Ufern) stellt einen Gewässerausbau dar und darf nicht ohne Genehmigung der Unteren Wasserbehörde durchgeführt werden.
Beispiele:
- Uferbefestigungen,
- Verrohrungen,
- die Überbauung eines Gewässers,
- die wesentliche Veränderungen der Tiefe und Breite
- Herstellung von Teichen, Regenrückhaltebecken und Gräben
- Teilweise oder vollständige Beseitigung von Gräben, Teichen und Rückhaltebecken
- Wesentliche Veränderungen an Gewässern durch Renaturierungsmaßnahmen
Brücken, Durchlässe stellen hingegen Anlagen in/an Gewässer dar. Mehr Informationen zu Anlagen in/an Gewässern finden Sie hier »
Zulassung
Ein Gewässerausbau ist mit den unten stehenden Formularen zu beantragen.
Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt der schriftlichen Plangenehmigung der unteren Wasserbehörde begonnen werden.
Bei einem Gewässerausbau muss die Eigentümerin oder der Eigentümer des Gewässers der Maßnahme zustimmen.
Beachten Sie, dass sich die Straßenseitengräben überwiegend, zumindest anteilig, im Eigentum der Stadt Oldenburg befinden.