Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Kfz - Kennzeichen: Beschädigtes Kennzeichen oder beschädigte Plakette
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Beschädigtes Kennzeichenschild
Falls Kennzeichenschilder durch leichte Auffahrunfälle verbogen oder witterungsbedingt unleserlich werden, müssen diese ersetzt werden.
Wichtige Hinweise
Auswärtige Kennzeichen können getauscht werden, wenn
das Kfz nach Oldenburg umgeschrieben wurde und der Umkennzeichnungsverzicht » genutzt wurde
Auswärtige Kennzeichen können nicht getauscht werden, wenn
das Kfz nicht nach Oldenburg umgeschrieben worden ist. Dann müssen Sie sich mit der bislang zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung setzen
Nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk und Kennzeichenmitnahme (OL-Kennzeichen) muss bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung neuer Kennzeichenschilder beantragt werden.
Beschädigte / verlorene Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette)
Wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat oder eine solche beschädigt ist, müssen diese auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern ersetzt oder angebracht werden.
Antragstellung
Ein Antrag kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich. Hier können Sie Ihren Termin vereinbaren »
- 3,80 EUR für die Absiegelung des vorderen Kennzeichens
- 4,30 EUR für die Absiegelung des hinteren Kennzeichens
- 5,50 EUR für die Absiegelung beider Kennzeichen
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Beschädigte Kennzeichenschilder:
Bei Ersatz des vorderen Kennzeichens:
- bei Kennzeichen der Stadt Oldenburg:
- altes Schild
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- bei auswärtigen Kennzeichen (nur wenn die Anschrift des Halters bereits in der Zulassungsbescheinigung I eingetragen ist)
- beide alten Schilder
- Zulassungsbescheinigung Tei I / Fahrzeugschein
Bei Ersatz des hinteren Kennzeichens:
- bei Kennzeichen der Stadt Oldenburg:
- altes Schild
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
- bei auswärtigen Kennzeichen (nur wenn die Anschrift des Halters bereits in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist):
- beide alten Schilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
Bei Ersatz beider Kennzeichen:
- bei Kennzeichen der Stadt Oldenburg:
- beide alten Schilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
- bei auswärtigen Kennzeichen (nur wenn die Anschrift des Halters bereits in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist):
- beide alten Schilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
- zusätzlich, wenn eine andere Person das Kennzeichen/die Kennzeichen tauschen möchte:
- Schriftliche Vollmacht inklusive SEPA Lastschriftmandat (siehe Dokument im Download)
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigen Person
Hinweis
Für den Austausch auswärtiger Kennzeichen (sofern die Anschrift des Halters in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht die Adresse in der Stadt Oldenburg enthält), wenden Sie sich bitte an die bislang zuständige Zulassungsbehörde.
Gleiches gilt bei anderen, auswärtigen Kennzeichen.
Beschädigte / verlorene Plaketten:
- Kennzeichenschilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Hauptuntersuchungsbericht,
- Nur erforderlich, wenn das hintere Kennzeichenschild betroffen ist und der Termin der Hauptuntersuchung in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ersichtlich oder nicht leserlich ist.