Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Kfz - Zulassungsbescheinigung: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)/ Kleinkrafträder / Mofas / Anhänger / Verlust und Wiedererlangung
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- Wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verloren ging, muss beim Bürgerbüro Nord eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden.
- Diese Bescheinigung wird benötigt, damit ein entsprechender Fahrzeughändler beim Hersteller eine Ersatzbescheinigung beantragen kann. In einigen Fällen kann auch bei einer Technischen Prüfstelle eine Ersatz-Betriebserlaubnis beantragt und ausgestellt werden.
- Die Ersatz-Betriebserlaubnis muss dann unverzüglich beim Bürgerbüro Nord vorgelegt werden. Sie erhält ihre amtliche Gültigkeit erst durch die Zuteilung einer Listen-Nummer und einer Siegelplakette. Diese Daten sind bei einer polizeilichen Kontrolle sehr wichtig!
Hinweis
- Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz.
- Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.
- Diese Vorgänge werden ausschließlich im Bürgerbüro Nord bearbeitet.
Versicherungstechnische Zusatzinformationen
- Für Kleinkrafträder, Mofas oder Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Hubraum nicht mehr als 50 ccm und deren maximale Leistung nicht mehr als 4 KW beträgt, benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen.
- Versicherungskennzeichen haben eine Gültigkeit für jeweils 1 Jahr und werden bei den Versicherungsfilialen ausgegeben.
- Auch einzelne, elektronische Mobilitätshilfen und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur mit gültigem Versicherungskennzeichen gefahren werden.
- 5,10 Euro für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- 12,80 Euro für die Erteilung der Gültigkeit der Betriebserlaubnis
Die Gebühren des Bürgerbüros Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass des Antragstellers
- Fahrgestellnummer des Fahrzeuges
- Genaue Hersteller- und Typenbezeichnung des Fahrzeuges
- Kaufvertrag
- Bei Minderjährigen werden zusätzlich zum Ausweis noch die Ausweise und Unterschriften der gesetzlichen Vertreter benötigt.
- Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
- Eine Eigentumserklärung an Eides statt ist persönlich abzulegen.
- § 2 Nummer 5 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 2 Nummer 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 19 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
Moped
ABE Verlust
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)