Bebauungsplan
Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und setzt für räumlich begrenzte Bereiche rechtsverbindlich fest, ob und wie Grundstücke bebaut werden dürfen. Er bestimmt zum Beispiel, wo Straßen verlaufen und Grünflächen liegen, wie groß Sie bauen dürfen oder wie das Grundstück genutzt werden darf.
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Gemeinde. Als Bürgerinnen und Bürger haben Sie die Möglichkeit sich am Verfahren zu beteiligen. Wenn Sie als Vorhabenträger Interesse an der Aufstellung eines Bebauungsplanes haben, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) gibt es verschiedene Arten von Bebauungsplänen, unter anderem der vorhabenbezogene Bebauungsplan, und gegebenenfalls damit verbundene städtebauliche Verträge.
Genaue Informationen zu all diesen Punkten finden Sie hier:
- allgemeine Informationen zum Bebauungsplanverfahren » (PDF 52 KB)
- Bebauungsplan - Verfahrensablauf » (PDF 28 KB)
- allgemeine Informationen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan » (PDF 43 KB)
- vorhabenbezogener Bebauungsplan - Verfahrensablauf » (PDF 29 KB)
- allgemeine Informationen zum Flächennutzungsplan » (PDF 50 KB)
- Flächennutzungsplan - Verfahrensablauf » (PDF 29 KB)
- Erforderliche Unterlagen und Anforderungen für die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens » (PDF 230 KB, barrierefrei)
Aktuelle Bebauungsplanverfahren finden Sie unter Öffentlichkeitsbeteiligung »
Ansprechperson zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen:
Frau Susanne Naderi, Telefon: 0441 235-2673, Raum 224